Das betrifft hier ja (bis jetzt noch)* kaum jemanden, aber wissenwert ist es allemal:
Zitat:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 37/2005
OVG: 1.000,00 Euro Kampfhundesteuer ist zu hoch
Eine Kampfhundesteuer von 1.000,00 Euro ist überhöht, so entschied in einem Normenkontrollverfahren das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Antragsteller hält seit dem 01. März 2005 einen Staffordshire Bullterrier. Für dieses Tier muss er nach dem Satzungsrecht der Ortsgemeinde, in der der Antragsteller wohnt, die erhöhte Hundesteuer für so genannte gefährliche Hunde (Kampfhunde) in Höhe von 1.000,00 Euro pro Jahr zahlen. Die Steuer für einen "normalen" Hund beträgt im Gemeindegebiet 30,00 Euro. Der Normenkontrollantrag, mit dem der Antragsteller die Überprüfung des Steuersatzes begehrt hat, hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.
> Quelle <
* man weiß ja nie, was noch kommt.....